Pflegeberatung

Wir übernehmen die Pflegeberatung für all diejenigen, die über einen Pflegegrad verfügen. Sofern Sie ein monatliches Pflegegeld erhalten, sind die regelmäßigen Beratungsgespräche mit einem ambulanten Pflegedienst vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Das Ziel der Beratung ist die Verbesserung und Sicherstellung der Pflegesituation. So können beispielsweise ein erhöhter Pflegebedarf rechtzeitig festgestellt oder praktische Themen wie Hilfsmittelbeschaffung, Schmerztherapie, Ernährung oder Hebetechniken mit Fachleuten besprochen werden.

Die folgenden Fragen zeigen beispielhaft, worum es in der Pflegeberatung geht:

  • Welche Pflegeleistungen stehen mir in meinem Pflegegrad zu?
  • Wie erhalte ich mehr Pflege oder mehr Unterstützung?
  • Wie finanziere ich einen Mehrbedarf an Pflege?
  • Wer übernimmt die Vertretungspflege, wenn meine private Pflegekraft verhindert ist?
  • Was muss ich beim Beantragen von Pflegehilfsmitteln beachten?
  • Wer hilft mir, wenn ich meine Wohnung nicht mehr allein verlassen kann?
  • Was tun, wenn ich zu Hause hinfalle?

Die Kosten, die für die Beratungseinsätze anfallen werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.

Pflege Zuhause

Mit dem Älterwerden oder einer Krankheit kommt oft die Unsicherheit: Kann ich zu Hause weiter leben, auch wenn mir vieles schwerer fällt?
Und auch Angehörige von kranken oder älteren Menschen bewegt die Frage: Wie bewältige ich die Pflege und Betreuung?

Je nach Pflegegrad erhalten pflegebedürftige Menschen medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung im häuslichen Umfeld. Im Falle der Versorgung durch pflegende Angehörige pflegen wir auch stundenweise zur Entlastung der Angehörigen. Und im Falle der Verhinderungspflege oder Tagespflege und Nachtpflege übernehmen wir ersatzweise die komplette Versorgung des Pflegebedürftigen.

Behandlungspflege

Durchführung ärztlicher Verordnungen

  • z.B. Medikamentengabe, Injektionen, Einreibungen
  • Katheterversorgung, Wundversorgung und Wundpflege, in Zusammenarbeit mit zertifizierter Wundschwester
  • prä- und postoperative Versorgung, Infusionstherapie, parenterale Ernährung, Portversorgung, Schmerztherapie
  • Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle
  • Versorgung von Ernährungssonden, PEG
  • Anleiten der Patienten zur Behandlungspflege

Grundpflege und Körperpflege

mit Genehmigung laut Verordnung

  • Körperpflege
  • Ernährung
  • Hauswirtschaftliche Versorgung

Hauswirtschaftliche Versorgung

Die häusliche Versorgung umfasst im Wesentlichen alle hauswirtschaftlichen Hilfsleistungen im Umfeld des Pflegebedürftigen wie Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung usw.

Betreuung und Entlastung

Die Zusätzlichen Betreuungsleistungen umfassen die

  • Betreuung von Pflegebedürftigen, um Angehörigen eine Auszeit zu ermöglichen
  • Unterstützung bei Beschäftigungen, wie z.B. gemeinsames Lesen, Kochen
  • Mobilisation in Begleitung, wie z.B. Spazierengehen, Gehübungen mit Rollator
  • Begleitung bei Besorgungen zu Fuß, Arztbesuchen oder Behördengängen

Verhinderungs- und Urlaubspflege

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung.

Kann die private Pflegeperson vorübergehend die Pflege nicht leisten, beteiligt sich die Pflegeversicherung an den nachgewiesenen Kosten einer Verhinderungs- bzw. Ersatzpflege zu Hause für längstens 6 Wochen (42 Tage) je Kalenderjahr.

Verhinderungspflege kann erstmalig beantragt werden, nachdem die private Pflegeperson die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt hat.

Auskünfte und Formulare zur Beantragung des Verhinderungspflegegeldes sind bei jeder Krankenkasse erhältlich.

Kostenträger und Pflegegrade

Die Finanzierung der Leistungen der häuslichen Krankenpflege ist auf verschiedene Kostenträger verteilt.

Die wichtigsten und häufigsten Kostenträger sind die zuständigen Pflege- und Krankenkassen. Im Bereich der Grundpflege steht die Pflegeversicherung, im Bereich der Behandlungspflege die Krankenkasse als Leistungsträger.

Die Höhe der Erstattung ist von dem jeweiligen Pflegegrad abhängig. Übersteigen die Kosten die der Pflegeversicherung, gibt es weitere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung. Leistungen der Pflegeversicherung werden nur auf Antrag gewährt und dann durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) festgestellt.

Körperlich pflegebedürftige Menschen und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wie Demenzkranke, psychisch Erkrankte oder geistig Behinderte werden entsprechend den Einbußen ihrer Selbstständigkeit in die fünf Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 eingestuft und enthalten entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Unsere langjährigen, erfahrenen und kompetenten Mitarbeiter des sozialen Dienstes bieten umfangreiche und entlastende Hilfestellung zum Beispiel bei der

  • Beantragung von leistungsrechtlichen Ansprüchen gegenüber Pflegekassen und Ämtern
  • Beschaffung von Hilfs- und Pflegemitteln
  • Vermittlung weiterer Dienstleistungsangebote (Friseur, Fußpflege, Hausnotruf, etc.)